A. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr (1993) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger bewirtschaftete bis zum 30. Juni 1993 einen landwirtschaftlichen Betrieb, den er zum 1. Juli 1993 an die Klägerin verpachtete. Mit Schreiben vom 15. September 1993 erklärte er dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) gegenüber die Betriebsaufgabe mit Wirkung vom 30. Juni 1993.
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