BGH, Urteil vom 17.02.1992 - Aktenzeichen II ZR 154/91
DRsp Nr. 1992/401
Erkennbarkeit der Krise
»Will der Gesellschafter einer GmbH seine der Gesellschaft in der Krise gewährte oder belassene Leistung nicht als Eigenkapitalersatz gelten lassen, so ist es regelmäßig an ihm darzulegen, warum er ausnahmsweise keine Möglichkeit gehabt haben will, den Eintritt der [Krise] zu erkennen.«
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