Die Parteien streiten über den Erlass einer Erbschaftsteuer (ErbSt)-Nachforderung.
Die Kläger (Kl.) sind Brüder und beerbten ihren am 06.08.1996 verstorbenen Vater neben ihrer Schwester zu je 1/3. Zum Nachlass gehörten auch Anteile am Betriebsvermögen (BV) einer GmbH & Co. KG, die ihre Produkte überwiegend der Bergbauindustrie zulieferte. Der für ErbSt-Zwecke anzusetzende Wert des BV belief sich auf gut 3 Mio. DM. Außerdem gehörten zum Nachlass Grundbesitz im Inland, auf J und in der T im Wert von ca. 740.000 DM sowie Bankguthaben von gut 1,3 Mio. DM. Der Ehefrau des Erblassers stand ein Ausgleichsanspruch i.H.v. rd. 1 Mio. DM zu.
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