LAG Köln - Beschluss vom 11.12.2007
5 Ta 282/07
Normen:
ZPO § 148 ; BGB § 613 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3663/07

Ermessensfehlerhafte Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens gegen bisherige Arbeitgeberin im Hinblick auf Feststellungsprozess gegen Betriebserwerberin

LAG Köln, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 5 Ta 282/07

DRsp Nr. 2008/9611

Ermessensfehlerhafte Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens gegen bisherige Arbeitgeberin im Hinblick auf Feststellungsprozess gegen Betriebserwerberin

»Klagt ein Arbeitnehmer auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB auf eine andere Arbeitgeberin übergegangen ist, und kündigt während dieses Rechtsstreits die bisherige Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis, so kann es ermessensfehlerhaft sein, wenn das Gericht den Kündigungsrechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsprozesses aussetzt.«

Normenkette:

ZPO § 148 ; BGB § 613 a ;

Gründe:

I. Der Kläger war beschäftigt bei der S G Fachgroßhandel für Sanitär und Heizung im Betrieb K , über deren Vermögen am 15. Januar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte zu 1) ist der Insolvenzverwalter.