FG Hamburg - Beschluss vom 18.11.2003
VI 60/03
Normen:
FGO § 69 ; EStG § 16 ;

Ermittlung des Aufgabegewinns bei Aufgabe gewerblicher Wohnungsvermietung

FG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2003 - Aktenzeichen VI 60/03

DRsp Nr. 2004/3307

Ermittlung des Aufgabegewinns bei Aufgabe gewerblicher Wohnungsvermietung

Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns bei Aufgabe der gewerblichen Ferienwohnungs-Vermietung sind auch die bis dahin in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen in Ansatz zu bringen.

Normenkette:

FGO § 69 ; EStG § 16 ;

Tatbestand:

I. Die Antragsteller erwarben 1992 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Eigentumswohnung in ... zum Kaufpreis von 270.000 DM, die sie in der Folgezeit zeitweilig vermieteten. Hierfür nahmen sie u.a. 5 Jahre lang Sonderabschreibungen als Zonenrandförderung in Höhe von insgesamt 122.020 DM in Anspruch. Ab April 1999 wurde die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt und mit Wirkung zum 02.01.2002 gemäß Kaufvertrag vom 19.11.2001 zum Kaufpreis von 180.000 DM veräußert.