I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Mit notariellem Vertrag vom 19. Juni 1997 übertrug der am 3. Februar 1935 geborene Vater des Klägers diesem unentgeltlich einen Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nach der Anteilsübertragung hielt der Kläger 89 v.H. des Stammkapitals der GmbH (Stammkapital 50 000 DM, unentgeltlich übertragener Anteil 34 500 DM; bisheriger Anteil des Klägers am Stammkapital der GmbH 10 000 DM). Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger ebenfalls unter dem 19. Juni 1997, seinem Vater ab dem 31. Januar 1998 eine lebenslange, wertgesicherte Rente in Höhe von monatlich 6 000 DM zu zahlen.
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