BFH - Urteil vom 21.02.2017
VIII R 7/14
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 257, 101
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1496/12

Ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für den Erwerb einer Vertragsarztpraxis

BFH, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen VIII R 7/14

DRsp Nr. 2017/6135

Ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für den Erwerb einer Vertragsarztpraxis

1. Wird vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt, spricht dies wie eine Zahlung, die sich ausschließlich am Verkehrswert orientiert, dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist. Auch in diesem Fall ist in einem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875). 2. Der Erwerb einer Praxis als Chancenpaket im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875 kann auch vorliegen, wenn eine Gemeinschaftspraxis (Personengesellschaft) eine Einzelpraxis erwirbt und die Vertragsarztzulassung des Einzelpraxisinhabers vom Zulassungsausschuss einem Gesellschafter der Personengesellschaft erteilt wird. Dies kann auch dann gelten, wenn die Gemeinschaftspraxis nicht beabsichtigt, die ärztliche Tätigkeit in den bisherigen Räumen des Einzelpraxisinhabers fortzusetzen.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 Satz 1;