BFH - Urteil vom 02.08.2016
VIII R 37/14
Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
BFHE 254, 573
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2762/10

Ertragsteuerliche Behandlung einer Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere Jahre

BFH, Urteil vom 02.08.2016 - Aktenzeichen VIII R 37/14

DRsp Nr. 2016/19005

Ertragsteuerliche Behandlung einer Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere Jahre

1. Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die insgesamt mehrere Jahre betrifft, ist eine mehrjährige Vergütung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. 2. Erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung in zwei Veranlagungszeiträumen in etwa gleich großen Teilbeträgen, kommt eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht. 3. Die Tarifbegünstigung des § 34 EStG knüpft an die Progressionsbelastung durch zugeflossene Einnahmen und grundsätzlich nicht daran an, ob die Modalitäten des Zuflusses vereinbart oder dem Zahlungsempfänger aufgezwungen wurden.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. November 2013 3 K 2762/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, die eine psychotherapeutische Praxis betreibt. Die beiden Gesellschafter der GbR besitzen jeweils eine eigene Kassenzulassung zur Abrechnung der Einnahmen, die in der gemeinsamen Praxis erzielt werden. Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelt die Klägerin durch Einnahmenüberschussrechnung nach § Abs. des in der für die Streitjahre (2005 und 2006) geltenden Fassung ().