BFH - Urteil vom 18.11.2014
IX R 49/13
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 26.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1143/12

Ertragsteuerliche Behandlung von Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung

BFH, Urteil vom 18.11.2014 - Aktenzeichen IX R 49/13

DRsp Nr. 2015/1578

Ertragsteuerliche Behandlung von Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung

1. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG stellen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar.2. Eine unentgeltliche Übertragung nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG liegt auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Vorbehaltsnießbrauch vor.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Fall des Erwerbs eines mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Anteils an einer Kapitalgesellschaft die vom Rechtsnachfolger fortzuführenden Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers anteilig um den Wert des Nießbrauchs zu kürzen sind.