FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.05.2015 6 K 6359/12
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1506
EFG 2015, 1468
Erweiterte Gewerbeertragskürzung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bei Verkauf des einzigen Grundstücks Liquidationsbeschluss und anschließender Ausübung von Tätigkeiten ausschließlich im Zusammenhang mit der Liquidation
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2015 - Aktenzeichen 6 K 6359/12
DRsp Nr. 2015/12109
Erweiterte Gewerbeertragskürzung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bei Verkauf des einzigen Grundstücks Liquidationsbeschluss und anschließender Ausübung von Tätigkeiten ausschließlich im Zusammenhang mit der Liquidation
1. Bei unterjähriger Veräußerung des einzigen Grundstücks einer grundstücksverwaltenden gewerblich geprägten Personengesellschaft kann für den gesamten Erhebungszeitraum die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in Anspruch genommen werden, wenn für die Gesellschaft bereits am Tage des Grundstücksverkaufs die Auflösung beschlossen wird, die in Liquidation befindliche Gesellschaft nach Übergang von Nutzen und Lasten überhaupt keiner relevanten Geschäftstätigkeit mehr nachgeht, sie sich auf die nötigen Liquidierungsmaßnahmen (u. a. Abwicklung bzw. Überleitung der Mietverhältnisse, Einziehung von Mietzahlungen für Monate nach Nutzen- und Lastenwechsel) beschränkt und nicht mehr werbend tätig ist, insbesondere auch kein Kapitalvermögen mehr aktiv verwaltet. Insoweit ist es unschädlich, wenn die Klägerin als gewerblich geprägte Personengesellschaft auch noch über den Erhebungszeitraum hinaus als gewerbliche Mitunternehmerschaft anzusehen ist.
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