1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob das Einkommen der K-GmbH wegen verdeckter Gewinnausschüttungen zu erhöhen ist.
Die K-GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. April 2001 gegründet. An ihr war in den Streitjahren Herr K zu 95% beteiligt, der auch ihr Geschäftsführer war. K war bis 2001 im Inland als freier Autor tätig und verlegte im Jahr 2001 seinen Wohnsitz von M in das Fürstentum Andorra.
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