LAG Köln - Urteil vom 17.06.2003
9 Sa 443/03
Normen:
BGB § 613a Abs. 1, 4 ; KSchG § 1 Abs. 2 Ziff. 1 b ; KSchG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 476
LAGReport 2004, 16
ZIP 2003, 2042
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 19.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4651/02

Erwerbskonzept keine ausreichende Grundlage für ordentliche Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 17.06.2003 - Aktenzeichen 9 Sa 443/03

DRsp Nr. 2003/13721

Erwerbskonzept keine ausreichende Grundlage für ordentliche Kündigung

Jedenfalls außerhalb des Insolvenzrechts erfolgt eine Kündigung nur dann nicht wegen des Betriebsüberganges i.S. des § 613a BGB, wenn auch ohne den Betriebsübergang der Einsatz des Arbeitnehmers entbehrlich geworden wäre. Allein ein Erwerberkonzept, das eine Umverteilung der Arbeitsaufgaben auf Mitarbeiter des Erwerbers vorsieht, reicht dazu nicht aus.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1, 4 ; KSchG § 1 Abs. 2 Ziff. 1 b ; KSchG § 1 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Mit der Klage hat sich die 27 Jahre alte Klägerin, die seit dem 01.03.2000 bei der Beklagten als Gastronomieleitung, Bankettleitung und Direktionsassistentin zu einem Bruttomonatsgehalt von 1.750,00 EURO beschäftigt ist, unter Berufung auf § 613 a Abs. 4 BGB gegen eine von der Beklagten am 28.11.2002 mit Wirkung zum 31.12.2002 ausgesprochene Kündigung gewandt.