Fallgestaltungen zu den Behaltensregelungen für unternehmerisches Vermögen Vertragsmuster Umwandlung und Einbringung Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Stiftung (gemeinnützig) Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Überblick über das Umwandlungsrecht Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge - gesetzliche Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen und Problembereiche bei Einbringungen GmbH-Geschäftsführerhaftung Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR Ertragsteuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Erbschaftsteuerreform Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und anschließender Verschmelzung Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungs- und Umwandlungsteuerrecht Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH: Ausübung des Bewertungswahlrechts in den Fällen der §§ 20 und 21 UmwStG Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Substanzverlusten von Darlehensforderungen und bei verbilligter Nutzungsüberlassung Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Haftungsfallen beim steuerlichen Einlagekonto und unerkannte Einlagenrückgewähr bei Beteiligungsveräußerung

Fallgestaltungen zu den Behaltensregelungen für unternehmerisches Vermögen

Autor: Wenhardt

Wird unternehmerisches Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen, dann werden dem Erwerber bestimmte Verschonungsmaßnahmen gewährt, die aber von bestimmten Voraussetzungen abhängen. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei, dass der Erwerber nicht gegen die Behaltensregelungen verstößt. Im vorliegenden Beitrag werden - anhand von exemplarischen Praxisfällen - die steuerlichen Konsequenzen aufgezeigt, die sich beim Verstoß gegen die Behaltensregelungen ergeben.

Begünstigungen

Das ErbStG sieht für begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor:

Regelverschonung (§ 13a Abs. 1 Abs. 2 ErbStG)

Die Regelverschonung setzt sich aus einem 85%igen Verschonungsabschlag und einem gleitenden Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 Euro zusammen. Hierbei kommt Letzterer ab einem begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG von 3 Mio. Euro nicht mehr zur Anwendung, da er dann vollständig abgeschmolzen ist. Sie wird nur auf Antrag gewährt.

Beispiel

Die Rechtsanwältin R schenkt ihrem Sohn S, der auch Rechtsanwalt ist, ihre Anwaltskanzlei. Das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG der Kanzlei beträgt 1,22 Mio. Euro. S beantragt nicht die Optionsverschonung.

Lösung