Übertragung von gewerblichem Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

Autor: Löbe

Die Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs stellt im Rahmen der Übergabe unternehmerischer Einheiten zu Lebzeiten ein klassisches Gestaltungsinstrument dar. Soll ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden, kann ein Vorbehaltsnießbrauch zur ungewünschten Aufdeckung stiller Reserven und damit zu erheblichen Steuerlasten beim Übertragenden führen.

Im Rahmen der Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs wechselt der Eigentümer, der bisherige Eigentümer behält sich im Rahmen der Übertragung den zukünftigen Nießbrauch vor. Bei der Übertragung eines Gegenstands unter Vorbehalt des Nießbrauchs wird ein von vornherein mit dem Nießbrauchsrecht belasteter Gegenstand übertragen. Die Zurückbehaltung des Nießbrauchs stellt - unabhängig davon, ob ein Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird - keine Gegenleistung dar.1) Die Belastung ist ein wertmindernder Umstand; der Erwerber erlangt nur belastetes Eigentum, seine Verfügungsmacht ist von Anfang an beschränkt.2)

Vorbehaltsnießbrauch an übertragenen Einzelwirtschaftsgütern

Übertragung = Entnahme des Wirtschaftsguts