LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.11.2006
7 (18) Sa 287/06
Normen:
BGB § 242 § 294 § 613a Abs. 1, 2, 5, 6 § 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 5 Ca 1532/05 lev - 07.02.2006,

Fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitnehmers über Teilbetriebsübergang - konkrete betriebsbezogene Unterrichtung zu Haftungsfragen - keine zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrechts - zeitlicher Beginn der Verwirkung mit Kenntnis fehlerhafter Unterrichtung - Anspruch auf Annahmeverzugslohn gegenüber bisherigem Arbeitgeber bei Arbeitsangebot gegenüber Betriebserwerber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 7 (18) Sa 287/06

DRsp Nr. 2007/860

Fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitnehmers über Teilbetriebsübergang - konkrete betriebsbezogene Unterrichtung zu Haftungsfragen - keine zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrechts - zeitlicher Beginn der Verwirkung mit Kenntnis fehlerhafter Unterrichtung - Anspruch auf Annahmeverzugslohn gegenüber bisherigem Arbeitgeber bei Arbeitsangebot gegenüber Betriebserwerber

1. Die Unterrichtung nach § 613 Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechtes geben; zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen gehören auch Angaben zu der Haftung des bisherigen und des neuen Betriebsinhabers. 2. Die reine Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt den Anforderungen des § 613 a BGB nicht; erforderlich ist vielmehr eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer auch für juristische Laien möglichst verständlichen Sprache. 3. Kausalität zwischen fehlerhafter Unterrichtung und Erklärung des Widerspruchs ist nicht erforderlich; aus welchen Gründen der Arbeitnehmer sich weigert, das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber fortzusetzen, ist grundsätzlich unerheblich. 4. Eine zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrechts in Form einer absoluten Ausschlussfrist sieht das Gesetz nicht vor; eine Analogie zu § 5 Abs.3 Satz 3 KSchG ist unzulässig.