LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.09.2007
7 (9) Sa 1096/06
Normen:
BGB § 242 § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 3 Ca 181/06 lev - 09.08.2006,

Fehlerhafte Unterrichtung über Unwirksamkeit von Kündigungen bei Betriebsübergang - Unterlassen der Kündigungsschutzklage gegenüber Erwerber kein Verzicht auf Widerspruchsrecht - rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts nach den Umständen des Einzelfalls

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 7 (9) Sa 1096/06

DRsp Nr. 2008/1721

Fehlerhafte Unterrichtung über Unwirksamkeit von Kündigungen bei Betriebsübergang - Unterlassen der Kündigungsschutzklage gegenüber Erwerber kein Verzicht auf Widerspruchsrecht - rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts nach den Umständen des Einzelfalls

»1. Zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs gehört grundsätzlich auch eine Information gemäß § 613 a Abs. 4 BGB. Der Hinweis des Betriebsveräußerers, der Arbeitnehmer müsse damit rechnen, nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat mit oder ohne Aufnahme in die Namensliste eine Kündigung zu erhalten, ist unvollständig und damit fehlerhaft, jedenfalls dann, wenn der Veräußerer die Kündigung nicht mehr selbst ausspricht.