LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.2007
L 8 AL 271/05
Normen:
BGB § 613a ; SGB III § 144 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Al 2862/02

Festsetzung einer Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang ohne Angabe von Gründen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2007 - Aktenzeichen L 8 AL 271/05

DRsp Nr. 2007/19929

Festsetzung einer Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang ohne Angabe von Gründen

Hat der Arbeitnehmer dadurch, dass er dem Betriebsübergang ohne Angabe von Gründen widersprochen hat, eine betriebsbedingte Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wenn nicht ermöglicht, so doch erheblich erleichtert, so rechtfertigt der Umstand, dass der Kläger seine bisherige Arbeitsmöglichkeit aus freien Stücken aufgegeben hat und erst dadurch ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung geschaffen hat, die Verhängung einer Sperrzeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 613a ; SGB III § 144 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Al 2862/02