I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der am 21. Juli 2005 verstorbenen Frau S, die seit 1987 atypisch still an der Z-GmbH beteiligt war.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) stellte mit einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheiden für die Z-GmbH & atypisch Still für die Streitjahre 1997 und 1998 endgültig und bestandskräftig Verluste in Höhe von 254 236 DM und 155 390 DM fest und verteilte sie auf die Z-GmbH und die atypisch stille Gesellschafterin (vgl. Vordruck Anlage "ESt 1,2,3 B").
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