FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.05.2009
7 K 7301/04 B
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4;

Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. S. d. § 17 EStG; entgeltliche Anteilsübertragung bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM; Einkunftserzielungsabsicht bei Halten einer Beteiligung an einer im Pferdesport tätigen GmbH

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 7 K 7301/04 B

DRsp Nr. 2010/23015

Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. S. d. § 17 EStG; entgeltliche Anteilsübertragung bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM; Einkunftserzielungsabsicht bei Halten einer Beteiligung an einer im Pferdesport tätigen GmbH

1. Nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG setzt eine Veräußerung eine Übertragung des (zumindest) wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen von einer Person auf eine andere gegen Entgelt voraus. Die Feststellungslast bezüglich behaupteter zusätzlicher, mündlich getroffener Vertragsvereinbarungen trägt der Steuerpflichtige, wenn der angebliche Inhalt der Vereinbarung sowohl eine Entgeltlichkeit der Anteilsübertragung als auch eine Unentgeltlichkeit derselben möglich erscheinen lässt und die vom Kläger behauptete Entgeltlichkeit der Anteilsübertragung sich durch die dann erfolgende Anerkennung eines Veräußerungsverlustes gemäß § 17 EStG steuermindernd auswirken würde.