Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr (2012) an der C GmbH (künftig GmbH) mit einem Geschäftsanteil im Nennwert von 34.100 € (ca. 6%) beteiligt. Zwischen der GmbH und der D Gesellschaft, deren Partner der Kläger war, bestand ein Mandatsverhältnis. Im Rahmen dieses Mandatsverhältnisses erzielte der Kläger als der Partner, der das Mandat im Innenverhältnis bearbeitete, im Streitjahr einen Honorarumsatz von ca. 35.000 €.
In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Streitjahr erklärte der Kläger im Zusammenhang mit laufenden Einkünften aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, hier der GmbH, einen Werbungskostenüberschuss in Höhe von insgesamt 1.099 €. Zugleich beantragte er diesbezüglich die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|