Die IG Metall und die Beklagte streiten darüber, ob der "Firmen-Tarifvertrag" "zwischen der Firma B. Z. GmbH ... und der Industriegewerkschaft Metall ..." rechtswirksam ist und für alle bei der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer/innen, Angestellten und Auszubildenden, die der IG Metall durch Mitgliedschaft angehören, anzuwenden ist.
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