FG Berlin - Urteil vom 17.09.1998
IV 390/94
Fundstellen:
EFG 1999, 466
GmbHR 1999, 788

Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber Personengesellschaft

FG Berlin, Urteil vom 17.09.1998 - Aktenzeichen IV 390/94

DRsp Nr. 2001/2686

Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber Personengesellschaft

1. Ein Wertloswerden eventueller Regreßforderungen des Gesellschafters gegenüber der Personengesellschaft ist steuerlich ein erfolgsneutraler Vorgang in der Eigenkapitalsphäre. 2. Verbindlichkeiten, die nur aus künftigen Gewinnen zu tilgen sind, dürfen vor Entstehung solcher Gewinne weder als Verbindlichkeit noch als Rückstellung passiviert werden.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die steuerliche Behandlung der von der Klägerin eingegangenen und erfüllten Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten der ( ... KG)sowie über die Ablösung der Darlehensverpflichtungen der ... KG durch die Klägerin.