| Autor: Ott |
Als Sanierungsmaßnahme bei einer GmbH wird in der Praxis häufig der Forderungsverzicht eines Gesellschafters mit Besserungsabrede eingesetzt. Zum Forderungsverzicht mit Besserungsabrede hat der BFH inzwischen mit dem Urteil vom 19.11.20241) wichtige Fragen geklärt. Dies gibt Anlass, die vom BFH aufgestellten Grundsätze sowie die Sicht der Finanzverwaltung für die Fälle näher zu beleuchten, in denen die Forderung im Privatvermögen gehalten wird und eine Beteiligung an der Schuldner-GmbH i.S.v. § 17 EStG vorliegt.
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