Vertragsmuster Umwandlung und Einbringung Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Stiftung (gemeinnützig) Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Überblick über das Umwandlungsrecht Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge - gesetzliche Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen und Problembereiche bei Einbringungen GmbH-Geschäftsführerhaftung Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR Ertragsteuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Erbschaftsteuerreform Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und anschließender Verschmelzung Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungs- und Umwandlungsteuerrecht Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH: Ausübung des Bewertungswahlrechts in den Fällen der §§ 20 und 21 UmwStG Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Substanzverlusten von Darlehensforderungen und bei verbilligter Nutzungsüberlassung Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Haftungsfallen beim steuerlichen Einlagekonto und unerkannte Einlagenrückgewähr bei Beteiligungsveräußerung

Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

Autor: Michael Klose

Zivilrechtliche Hinweise

Der Wechsel bzw. die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens sollte grundsätzlich mithilfe eines förmlichen Verfahrens erfolgen. Wird ein Unternehmen rein faktisch, indem z.B. ein Unternehmen "geschlossen" wird und ein neues Unternehmen die Geschäfte übernimmt, fortgeführt, drohen erhebliche Haftungsrisiken und steuerliche Nachteile. Bei faktischer Fortführung der Geschäfte kann seitens der Finanzverwaltung ein Kaufvertrag unterstellt werden, und der fingierte Kaufpreis, i.d.R. der Unternehmenswert, dem persönlichen Einkommen desjenigen zugeschlagen werden, der das "alte" Unternehmen aufgibt.

Dagegen bieten sich ein Share oder Asset Deal oder eine Unternehmensumwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) an.

Das Umwandlungsgesetz, das die Umstrukturierung von Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge regelt, beinhaltet in der Kombination von umwandlungsfähigen Rechtsträgern und Umwandlungsformen theoretisch nahezu 200 unterschiedliche Umwandlungsmöglichkeiten.1) Diese hohe Zahl kommt dadurch zustande, dass weitestgehend alle vorhandenen Rechtsträger bei den verschiedenen Umwandlungsarten mit erfasst sind.