Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages
BGH, Urteil vom 10.12.1993 - Aktenzeichen V ZR 158/92
DRsp Nr. 1994/1182
Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages
»Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen Grundstücksschenkungsvertrag beurkunden lassen, so kann es erforderlich sein, den verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben als wirksam zu behandeln. Der Käufer ist dann Eigentümer geworden.«
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