Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Februar 2008 -
In diesem Umfang wird das Verfahren zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin.
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