Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Archiv Umwandlung 7/15 Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 

Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach §  8d KStG

Autor: Ott

Überblick

Neuregelung ab 2016

Mit dem Ziel der Neuausrichtung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.20161)

– unter Beibehaltung von §  8c KStG – ein neuer §  8d KStG eingeführt, der gem. §  34 Abs.  6a KStG bzw. § 36 Abs. 2c GewStG erstmals rückwirkend auf schädliche Beteiligungserwerbe anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2015 erfolgen.