Streitig ist, ob die Abtretung eines GmbH-Anteils zur Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs erfolgt ist und ob dann für den erworbenen GmbH-Anteil der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG zu gewähren sind.
1.
Am 13.09.1997 verstarb A. Testamentarische Alleinerbin des Erblassers ist seine Ehefrau B, die Beigeladene. Aus deren gemeinsamer Ehe waren zwei Kinder - C und die Klägerin D - hervorgegangen. Das gemeinsame Testament der Beigeladenen und des Erblassers vom 09.06.1975 enthielt die Bestimmung, dass ein Kind, welches nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen sollte, nach dem Tod des Zweitversterbenden auch nur den Pflichtteil erhält.
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