Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird die zweite Zwischenverfügung des Grundbuchamts Mannheim vom 24. Februar 2015 - MAN 008
I.
Der Beteiligte zu 2 - der Käufer - wendet sich gegen eine Zwischenverfügung, mit der das Grundbuchamt den Vollzug eines Grundstückskaufvertrages von der Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung abhängig macht.
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