I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu drei Vierteln Erbin nach ihrem am 3. Mai 2000 verstorbenen Ehemann (E). Beide Ehegatten lebten als deutsche Staatsangehörige in Österreich und hatten innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Zum Nachlass gehörte u.a. der Anteil des E an einem im je hälftigen Miteigentum beider Ehegatten stehenden unbebauten, im Inland belegenen Grundstück.
Das damals zuständige Finanzamt N setzte die Erbschaftsteuer für das Inlandsvermögen unter Ansatz des gesondert festgestellten anteiligen Grundstückswerts von 45 375 DM und eines Freibetrags von 2 000 DM auf 3 031 DM fest.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|