FG Niedersachsen - Urteil vom 20.06.2007
2 K 562/05
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 16 Abs. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1584

Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 2 K 562/05

DRsp Nr. 2007/15941

Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen

1. Zum wirtschaftlichen Eigentum an GmbH-Anteilen. 2. Trägt ein Stpfl. weder Gefahr, Lasten noch Nutzungen an GmbH-Anteilen, so kann er daran kein wirtschaftliches Eigentum haben. 3. Da ein Nießbraucher nur einen abgeleiteten Besitz ausübt, ist er im Regelfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer der seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsgüter. Das gilt auch für Grundstücke. 4. Auch ein tatsächlicher Vorgang, der nicht auf die Zerschlagung eines wirtschaftlichen Organismus gerichtet ist, kann zu einer Betriebsaufgabe führen. 5. Wird der Betrieb eines Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch die Übertragung der GmbH-Anteile und des Grundstücks beendet, so ist eine Betriebsaufgabe gegeben.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 16 Abs. 1, Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 EStG vorliegt.