FG Düsseldorf vom 30.01.1998
6 V 5644/97 A
Fundstellen:
EFG 1998, 878

Gesellschafter-Geschäftsführer: Abfindungszahlung

FG Düsseldorf, vom 30.01.1998 - Aktenzeichen 6 V 5644/97 A

DRsp Nr. 2001/2788

Gesellschafter-Geschäftsführer: Abfindungszahlung

1. Die Kapitalabfindung von unverfallbaren Versorgungsansprüchen kann eine tarifbegünstigte Entschädigungsleistung i.S. der §§ 24, Nr. 1, 34 Abs. 1, 2 EStG sein. 2. Eine darüber hinausgehende Abfindungszahlung anläßlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an den Gesellschafter-Geschäftsführer, der das Pensionsalter erreicht hat, ist eine vGA.

Für die Praxis:

Zu 1.: Die GmbH hatte nur das ausgekehrt, was sie als Pensionsverbindlichkeit in ihren Bilanzen bereits ausgewiesen hatte und ohne weitere Belastung gegen Wegfall der Verbindlichkeit auf den Gesellschafter-Geschäftsführer übertragen konnte. Damit fehlte es bei der GmbH bereits am Tatbestand einer Vermögensminderung als Voraussetzung für das Vorliegen einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 KStG.