FG Düsseldorf - Urteil vom 14.05.2002
6 K 7467/98 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 24 Nr.1a ; EStG § 3 Nr. 9 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2624
EFG 2002, 1450
GmbHR 2003, 182

Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage; Tarifbegünstigung; Zwangslage; Verdeckte Gewinnausschüttung - Abfindung und Abgeltung von Pensionsansprüchen des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Auflösung des Dienstverhältnisses bei Anteilsverkauf

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 6 K 7467/98 E

DRsp Nr. 2002/13584

Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage; Tarifbegünstigung; Zwangslage; Verdeckte Gewinnausschüttung - Abfindung und Abgeltung von Pensionsansprüchen des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Auflösung des Dienstverhältnisses bei Anteilsverkauf

1. Die Vereinbarung der Aufhebung des Dienstverhältnisses des Alleingesellschafter-Geschäftsführers im Kaufvertrag über die Geschäftsanteile der GmbH steht der ermäßigten Besteuerung der hierfür gewährten Abfindung nicht entgegen, wenn sie allein auf Betreiben des Erwerbers der Anteile erfolgt. 2. Die Abgeltung der Ansprüche des ausscheidenden Geschäftsführers aus einer zum möglichen Kündigungszeitpunkt noch nicht unverfallbaren Pensionszusage ist hingegen mangels Rechtsanspruchs als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen, so dass die Annahme einer tarifbegünstigten Vergütung für mehrere Jahre ausscheidet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 24 Nr.1a ; EStG § 3 Nr. 9 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: