FG München - Urteil vom 05.11.2007
1 K 5361/04
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4;

Gesellschafter-Verrechnungskonto kein kapitalersetzendes Darlehen

FG München, Urteil vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 1 K 5361/04

DRsp Nr. 2009/1492

Gesellschafter-Verrechnungskonto kein kapitalersetzendes Darlehen

1. Der Ausfall eines kapitalersetzenden Darlehens kann bei Ausfall zu nachträglichen Anschaffungskosten führen. 2. Der zeitliche Ablauf und die rechtliche Ausgestaltung der Darlehen ist vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, so ist ein diesbeszüglicher Aufgabeverlust jedenfalls dann nicht anzusetzen, wenn im Streitjahr noch nicht die Vermögenslosigkeit der GmbH feststeht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob ein behaupteter Aufgabeverlust wegen einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen verfahrensrechtlich und materiellrechtlich steuerlich berücksichtigt werden kann.

Der Kläger ist Rechtsnachfolger nach seiner Ehefrau, die alleiniger Anteilseigner der "Xx" (im Folgenden: GmbH) war. Die Ehegatten werden für das Streitjahr 1998 beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.