BAG - Urteil vom 18.12.2008
8 AZR 692/07
Normen:
Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; UniKlinG Hessen § 22 Abs. 7; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 25.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 641/07
ArbG Marburg, vom 16.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 423/06

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 692/07

DRsp Nr. 2009/14718

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Wird ein Arbeitsverhältnis von einem Bundesland auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet, verstößt es weder gegen europäisches Recht noch gegen deutsches Verfassungsrecht oder einfaches Recht, wenn die Überleitungsbestimmungen kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, wie es etwa § 613a BGB enthält, vorsehen.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2007 - 2 Sa 641/07 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; UniKlinG Hessen § 22 Abs. 7; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Juli 2005 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.