Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1409/06 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Juli 2005 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.
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