BAG - Urteil vom 25.06.2009
8 AZR 698/07
Normen:
Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 4; UniKlinG Hessen § 22; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 25.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 638/07
ArbG Marburg, vom 16.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 421/06

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

BAG, Urteil vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 698/07

DRsp Nr. 2009/24950

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Wird ein Arbeitsverhältnis von einem Bundesland auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet, verstößt es weder gegen europäisches Recht noch gegen deutsches Verfassungsrecht oder einfaches Recht, wenn die Überleitungsbestimmungen kein Widerspruchsrecht

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2007 - 2 Sa 638/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 4; UniKlinG Hessen § 22; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Juli 2005 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.