I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Gewinn aus der mit Vertrag vom 1. März 1995 erfolgten Veräußerung der Geschäftsanteile an der M. L. GmbH & Co. KG sowie der L. Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 34 a.F. EStG tarifbegünstigt ist.
Der Kläger war zu 25% an der L. Grundbesitz GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, der L. Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH beteiligt. Weitere Gesellschafter waren jeweils Herr I. L. (50%) und die Familie L1. (B. L1. 12,5%, J. L1. 6,25%, N. L1. 6,25%).
In gleicher Weise waren die Gesellschafterverhältnisse in der M. L. GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der L. Verwaltungsgesellschaft mbH, gestaltet.
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