Gestaltungsmissbrauch; Unwesentliche Beteiligung; Beteiligungsaufstockung; Beteiligungsverlust - Gestaltungsmissbrauch bei kurz vor Konkursantragstellung erfolgter Aufstockung einer bislang unwesentlichen Beteiligung auf über 25%
FG Niedersachsen, Urteil vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 9 K 400/96
DRsp Nr. 2002/15505
Gestaltungsmissbrauch; Unwesentliche Beteiligung; Beteiligungsaufstockung; Beteiligungsverlust - Gestaltungsmissbrauch bei kurz vor Konkursantragstellung erfolgter Aufstockung einer bislang unwesentlichen Beteiligung auf über 25%
1. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42AO liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Zieles unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.2. Missbrauch i.S.d. § 42AO kann nicht nur bei Umgehung steuerbegründender Normen sondern auch bei Erfüllung steuermindernder Vorschriften gegeben sein.3. Stockt ein bisher unwesentlich Beteiligter nach § 17EStG seine Beteiligung unmittelbar vor Konkursantragstellung auf über 25 v.H. auf, so kann ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42AO vorliegen. Denn wenn mit der Fortführung des Unternehmens nicht mehr zu rechnen war, ist davon auszugehen, dass der weitere Anteilserwerb allein zum Zwecke der Steuerminderung erfolgt ist, da der drohende Beteiligungsverlust nur bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.