FG Hessen - Zwischenurteil vom 19.05.2008
5 K 2753/06
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; EStG § 6 ; EStG § 16 ;

Gewerbebetrieb; Vermögensverwaltung; Grundstück; Verwertung; Konkurs; Betriebsaufspaltung; Betriebsaufgabe; Bilanzberichtigung - Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Verkauf von Grundstücken im Rahmen einer Verwertung im Konkurs

FG Hessen, Zwischenurteil vom 19.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 2753/06

DRsp Nr. 2008/19006

Gewerbebetrieb; Vermögensverwaltung; Grundstück; Verwertung; Konkurs; Betriebsaufspaltung; Betriebsaufgabe; Bilanzberichtigung - Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Verkauf von Grundstücken im Rahmen einer Verwertung im Konkurs

1. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenen Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt. 2. Werden Grundstücke zunächst über 5 Jahre im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet und werden 7 der ursprünglich 12 Grundstücke in den Jahren nach Konkurseröffnung im Rahmen einer Verwertung verkauft, begründet dies noch keine Gewinnerzielungsabsicht im Sinne eines Grundstückshandels und somit keinen Gewerbebetrieb bei der Besitzgesellschaft. 3. Eine Bilanzberichtigung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige bewusst unrichtig bilanziert hat, um sich Steuervorteile zu verschaffen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; EStG § 6 ; EStG § 16 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung vorliegen.