BFH - Beschluß vom 09.03.1998
VIII B 13/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1127
ZEV 1998, 275

Gewerbesteuer bei qualifizierter Nachfolgeklausel

BFH, Beschluß vom 09.03.1998 - Aktenzeichen VIII B 13/97

DRsp Nr. 1998/18815

Gewerbesteuer bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Ob Vererbung des Anteils an einer Personengesellschaft durch qualifizierte Nachfolgeklausel insoweit einen Gewerbeertrag bedingt, als beim Erblasser ein Entnahmegewinn entsteht, ist ernstlich zweifelhaft.

Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten waren S und seine beiden Töchter. Auf diese sollte nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditanteil des S im Falle seines Todes je zur Hälfte übergehen.

S war Eigentümer eines dem Betrieb der Antragstellerin dienenden Grundstücks. Das auf dem Grundstück errichtete Gebäude war auf die besonderen Verhältnisse des Betriebs der Antragstellerin zugeschnitten.

S verstarb 1983. Erben wurden seine Ehefrau (E) zu 1/2 und seine beiden Töchter zu je 1/4. E wurde entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag nicht Gesellschafterin der Antragstellerin.