Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein der Antragstellerin anteilig zuzurechnender Veräußerungsgewinn aus einem Beteiligungsverkauf gewerbesteuerpflichtig ist.
Die Antragstellerin ist eine im Finanzdienstleistungsbereich tätige GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die X-GmbH; alleinige Kommanditistin ist die Z-GmbH (Z-GmbH), die zu 100 % an der Antragstellerin beteiligt ist.
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