FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.09.2016
6 K 6066/13
Normen:
GewStG § 7 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 548

Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Gewinns aus der Aufgabe von Beteiligungen an einer KG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 6 K 6066/13

DRsp Nr. 2016/17912

Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Gewinns aus der Aufgabe von Beteiligungen an einer KG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 7 S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Gewinn aus der Aufgabe von Beteiligungen an der Klägerin nach § 7 Satz 2 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die Beteiligungen zwei Bundesländern als Fiskalerben zweier natürlicher Personen zustanden und von diesen aufgegeben wurden.

Die Klägerin ist eine KG, die Erbbauberechtigte des Grundstücks B...-straße in C... war und auf dem Grundstück eine Wohnanlage errichtete, die sie anschließend vermietete. Komplementärin der Klägerin war die D... GmbH. Außerdem waren 32 Kommanditisten an der Klägerin beteiligt. Das Einlagekapital der Klägerin betrug ursprünglich DM 2.632.000,-. § 22 des Gesellschaftsvertrags in der ab 2001 geltenden Fassung (vgl. Bl. 83 ff., 97 f. und 124 ff. der Streitakte) lautete wie folgt:

"Stirbt ein Treugeber oder Gesellschafter, wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern, auf die die Beteiligung übertragen wird, fortgesetzt.