I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- betreibt ein Einzelhandelsunternehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin war die V-GmbH (ohne Kapitalanteil), einer der Kommanditisten die D-AG mit einem Kommanditanteil von 95 v.H., die auch an der V-GmbH beteiligt war.
Zum 1. Januar 1991 veräußerte die D-AG sowohl ihren Gesellschaftsanteil an der Klägerin als auch ihren Geschäftsanteil an der V-GmbH an die S-GmbH. Die S-GmbH ist eine 100-%ige Tochter der D-AG und dieser organschaftlich untergeordnet.
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