Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co KG. Im Jahre 1994 war ihr einziger Kommanditist J. Zum 31. Dezember 1994 übertrug J seinen Kommanditanteil auf die A GmbH & Co. KG, an der er zu 95 v.H. beteiligt war. Anschließend übertrug er seinen Anteil an dieser Gesellschaft auf die A GmbH & Co. Verwaltungsgesellschaft (Holding-KG), an der er ebenfalls zu 95 v.H. beteiligt war.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hatte den vortragsfähigen Gewerbeverlust der Klägerin auf den 31. Dezember 1993 nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) auf 302 293 DM festgestellt. Der Verlust des Jahres 1994 belief sich auf 242 463 DM, der für die Gewerbesteuer maßgebliche Betrag nach Kürzungen auf 267 780 DM.
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