Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater GmbH-Beteiligung
FG Hamburg, Urteil vom 29.11.2004 - Aktenzeichen III 493/01
DRsp Nr. 2005/11113
Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater GmbH-Beteiligung
1. Die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten auf gesetzlicher Grundlage (hier Zusammenlegung von zwei Finanzämtern durch Zuständigkeitsanordnung gemäß § 17FVG) bewirkt einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel.2. Der Beteiligungsverlust aus der Auflösung der Kapitalgesellschaft realisiert sich zwischen Auflösungszeitpunkt und Abschluss des Liquidations- oder Insolvenzverfahrens, wenn nach einem Zwischenstatus keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind und insbesondere alle stillen Reserven aufgelöst wurden; spätere unwesentliche Abwicklungsaufwendungen bis zum Abschluss der Liquidation sind auf den Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsverlusts zurückzubeziehen.3. Der Beweiswert der aus Mikrofilm rückvergrößerten Bankbelege ist bei Nachprüfung von Kontobewegungen (hier: Stammkapital-Einzahlungen) mit dem Beweiswert von Original-Bankbelegen vergleichbar.
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