Der Erwerb eines Mietshauses in der Absicht, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu veräußern, ist nicht anders zu beurteilen als der Erwerb eines bereits in Eigentumswohnungen aufgeteilten Mietwohngrundstücks in Veräußerungsabsicht (vgl. dazu BFH vom 2.3.1990, BFH/NV 1991,
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