BFH - Urteil vom 30.11.2004
VIII R 15/00
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 16 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 14.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2737/96

Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen VIII R 15/00

DRsp Nr. 2005/5786

Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

1. Zur Abgrenzung zwischen nicht steuerbarer Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.2. Der Verkauf eines Grundstücks unter Preis ändert nichts daran, dass dieses "Zählobjekt" i.S. der 3-Objekt-Grenze sein kann. Das gilt auch für den Verkauf seitens einer Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter bzw. eine Schwesterpersonengesellschaft.3. Übt eine Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit (Grundstückshandel) aus, werden auch bloß vermietete Grundstücke notwendiges Betriebsvermögen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 16 Abs. 3 ;

Gründe: