GmbH-Geschäftsführerhaftung

Autor: Becker

Die Haftungssituation in der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nimmt im Wirtschaftsleben eine dominierende Stellung ein, da sie die mit Abstand meistgewählte Rechtsform ist. Da es sich bei der GmbH um eine juristische Person handelt, kann sie nicht selbst, sondern nur durch ihr Vertretungsorgan, den Geschäftsführer, im Rechtsverkehr handeln. Die weit überwiegende Zahl der Geschäftsführer werden für die GmbH im Rahmen eines Dienstverhältnisses gegen Vergütung tätig. Die Geschäftsführer, die gleichzeitig auch Allein- oder Mitgesellschafter der GmbH sind, bilden dagegen die Minderheit.

Der Geschäftsführer sieht sich im Rahmen seiner Tätigkeit für die GmbH nicht nur der wirtschaftlichen Herausforderung ausgesetzt, die GmbH so profitabel wie möglich zu entwickeln. Gleichzeitig hat er eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften zu beachten, die - bei Nichtbeachtung - zu einer persönlichen Haftung führen können. Es entsteht somit eine paradoxe Situation: Auf der einen Seite haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern nur in Höhe des haftenden Stammkapitals, die Gesellschafter grundsätzlich nur in Höhe ihrer auf das Stammkapital übernommenen Anteile. Anderseits haftet der Geschäftsführer mit seinem ganzen privaten Vermögen, wenn die Haftungstatbestände im Einzelnen vorliegen.