I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger (geboren am 26. Juni 1953) betrieb vom 1. Oktober 1978 bis zum 31. Dezember 1989 einen Gewerbebetrieb in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Zum 1. Januar 1990 wandelte er dieses gemäß § 20 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) in eine GmbH um. Er behielt hierbei die wesentlichen Betriebsgrundlagen zurück und vermietete bzw. verpachtete sie an die GmbH. Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) befreit. Für GmbH und Besitzunternehmen wird der Gewinn durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Die GmbH-Anteile sind als Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens aktiviert.
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